Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist es manchmal nicht leicht entwicklungssbedingte Krisen und individuelle Eigenheiten von ihren Kindern von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden.
Im Rahmen der Sprechstunde und den darauffolgenden probatorischen Sitzungen wird eine genaue Diagnostik gemacht, bei der die Eltern / Erziehungsberechtigte und die Kinder über ihre Sorgen und Nöte genau berichten dürfen. Dann stelle ich nach eingehender Diagnostik, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kurzzeittherapie (mit 12+3/12+3 Sitzungen). Diese kann erweitert werden zu LZT (36+7 Sitzungen).
Im Rahmen dieser von den Kassen bewilligten Kurzzeit oder Langzeittherapie werden in der Regel bis zum 16ten – aber auch länger – Lebensjahr die Eltern jede 3-4 Therapiestunde zu einem Elterngespräch / Erziehungsberechtigtengespräch zu mir eingeladen. Diese Gespräche sind dafür da, sich über die speziellen Probleme ihres Kindes zu informieren. Sie sind auch dafür da, dass sich die Elternteile / Erziehungsberechtigten und Kinder in einem systemisch begriffenen Umfeld besser verstehen lernen können. Dieses Erkennen von dem eigenen Bezug zu den Konflikten des Kindes und dem Erklären von eventuell auftretenden Scham – und Schuldgefühlen bei den Elternteilen/ Erziehungsberechtigten, bringt häufig eine Erleichterung für alle in der Familie mit sich. Eine Zusammenarbeit mit beteiligten Schulen und betreuenden Einrichtungen oder auch eine Einbeziehung von Psychiater*innen und Kliniken sind hilfreich, um ein tragendes Netz für die Kinder und ihre Familien zu gewährleisten, mit dessen Hilfe die Kinder neue Wege gehen können.